Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht hat einen Referentenentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts veröffentlicht.
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht hat einen Referentenentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts veröffentlicht. Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung eines Rechtsrahmens für Restrukturierungen vor, mit dem Insolvenzen abgewendet werden können. Davon können insbesondere auch Unternehmen Gebrauch machen, die infolge der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Der Entwurf beinhaltet zugleich eine weitreichende Fortentwicklung des geltenden Sanierungs- und Insolvenzrechts.
Christine Lambrecht erklärt dazu:
„Mit dem Entwurf schlage ich einen modernen und effektiven Rahmen für die Unternehmenssanierung vor. Unternehmen, die ihren Gläubigerinnen und Gläubigern eine realistische Sanierungsperspektive aufzeigen können, sollen ihr Sanierungskonzept auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchsetzen können. Dazu genügt es bereits, dass sie eine Mehrheit der Gläubigerinnen und Gläubiger von dem Konzept überzeugen können.
Von den neuen Möglichkeiten werden insbesondere Unternehmen profitieren können, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden, obwohl sie weiterhin über ein überzeugendes Geschäftsmodell verfügen. Insbesondere gibt der neue Rechtsrahmen betroffenen Unternehmen die Möglichkeit an die Hand, belastende Verträge zu beenden, wenn der andere Vertragsteil der Anpassung oder Beendigung nicht zustimmt, die für die Abwendung einer Insolvenz erforderlich ist.“
Für die von der Pandemie betroffenen Unternehmen werden weitergehende Erleichterungen geschaffen: Sie unterliegen ab dem 1. Januar 2021 zwar wieder der Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung. Allerdings wird der Überschuldungsprüfung künftig ein gelockerter Maßstab zugrunde gelegt, der auch auf die derzeitigen Prognoseunsicherheiten Rücksicht nimmt.
Schließlich werden auch die Sanierungsmöglichkeiten des bestehenden Rechts fortentwickelt. Es soll sichergestellt werden, dass der Verzicht auf die Bestellung einer Insolvenzverwalterin oder eines Insolvenzverwalters in den sogenannten Eigenverwaltungsverfahren grundsätzlich nur gut und solide vorbereitete Vorhaben vorbehalten bleibt. Diesen Unternehmen soll aber zugleich ein rechtssicherer Weg zu den eigenverwaltungsbasierten Sanierungsoptionen eröffnet werden.
Durch die vorgeschlagenen Ergänzungen und Fortentwicklungen hält das deutsche Recht mit den Rechtsordnungen Schritt, deren Sanierungsrecht in der Vergangenheit immer wieder auch deutsche Unternehmen angezogen hat. Künftig soll es keinen Grund mehr für die Inanspruchnahme ausländischer Verfahren durch deutsche Unternehmen geben.
Mit dem vorgelegten Entwurf wird das deutsche Insolvenzrecht moderner und effektiver. Es baut zugleich seine hervorgehobene Stellung im internationalen Wettbewerb der leistungsfähigsten Insolvenzrechtsordnungen aus.
Den Referentenentwurf finden Sie
hier.