Ein Großteil der Maßnahmen wurde umgesetzt
Zwei Jahre nach der Durchführung des gemeinsamen Wohngipfels des Bundes, der Länder und der Kommunen am 21. September 2018 ist ein Großteil der vereinbarten Maßnahmen umgesetzt worden oder befinden sich unmittelbar in der Umsetzung.
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, erklärt:
„Auf dem Wohngipfel vor zwei Jahren hat die Bundesregierung ein historisches Maßnahmenbündel geschnürt, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und einen ungebremsten Mietenanstieg in Ballungsräumen zu stoppen. Unsere Bilanz fällt positiv aus: ein Großteil der Vorhaben wurde bereits umgesetzt, bei den übrigen Punkten sind wir auf der Zielgeraden. So haben wir die Mietpreisbremse nicht nur um weitere fünf Jahre verlängert, sondern auch verschärft. Mieterinnen und Mieter können zu viel gezahlte Miete nun für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten zurückzufordern. Zudem können Verstöße gegen die Mietpreisbremse einfacher gerügt werden. Ich habe den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert, um einen Anstieg bei künftigen Mieten auf dynamischen Märkten zu dämpfen.
Mit der anstehenden Mietspiegelreform wollen wir eine rechtssichere Grundlage für Kommunen und Mieterinnen und Mieter schaffen. Alle Beteiligten müssen jetzt an einem Strang ziehen, um die verbleibenden Vorhaben zügig umzusetzen und damit bezahlbares Wohnen in den Großstädten zu erhalten.“
Zu den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz umgesetzten und unmittelbar in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen zählen:
- Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Mietrechtsanpassungsgesetz ist der Satz, mit dem die Modernisierungskosten im Rahmen einer Mieterhöhung an den Mieter weitergegeben werden können, auf acht Prozent gesenkt und eine betragsmäßige Kappung bei der Modernisierungsmieterhöhung eingeführt worden.
- Um die Mietpreisbremse wirksamer zu gestalten, sind die Auskunftspflicht des Vermieters über die Ausnahmen von der Mietpreisbremse erweitert und die Rüge des Mieters wegen der Nichteinhaltung der Mietpreisbegrenzung erleichtert worden.
- Die Mietpreisbremse ist bis Ende 2025 verlängert worden. Das am 1. April 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn sieht vor, dass Mieter rückwirkend die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen können, wenn sie einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses gerügt haben.
- Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete ist von vier auf sechs Jahre verlängert worden. Das Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten und wird auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Neuvertragsmieten zu einem geringeren Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete führen.
- Mit dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser sollen die Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten gesenkt werden. Das Gesetz wurde am 12. Juni 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossen und wird am 23. Dezember 2020 in Kraft treten.
- BMJV hat einen Gesetzentwurf eines Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) erarbeitet. Vorgesehen sind rechtliche Erleichterungen für Sanierungsmaßnahmen sowie für bauliche Veränderungen zur Barrierereduzierung, zur Errichtung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und für den Einbruchsschutz. Der Gesetzentwurf wurde am 17. September 2020 vom Deutschen Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten.
- Zur Reduzierung der Möglichkeiten, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln, hat das
BMJV zusammen mit dem
BMI einen Vorschlag erarbeitet, der Bestandteil des Referentenentwurfs des
BMI für ein Baulandmobilisierungsgesetz ist.
- Zu der auf dem Wohngipfel verabredeten Verbesserung der Rechtssicherheit von qualifizierten Mietspiegeln und zur Förderung der Mietspiegelerstellung hat das
BMJV gemeinsam mit dem
BMI Referentenentwürfe erarbeitet, die derzeit im Ressortkreis beraten werden.
- Das
BMJV plant zudem die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Bauträgervertragsrechts. Derzeit wird an einem entsprechenden Referentenentwurf gearbeitet. Das Vorhaben ist Gegenstand des Koalitionsvertrages und zielt auf eine verbesserte Absicherung des Erwerbers in der Insolvenz des Bauträgers sowie auf Erleichterungen beim Verfahren der Abnahme des Gemeinschaftseigentums bei größeren Objekten, insbesondere im Geschosswohnungsbau.
Mit einigen der genannten Vorhaben werden zugleich Maßnahmen aus dem Wohn- und Mietenpaket umgesetzt, auf das sich die Bundesregierung am 18. August 2019 geeinigt hat.