Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch unzureichend begründete Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde (§ 574 ZPO) trotz grundsätzlicher Bedeutung ungeklärter Rechtsfragen – hier: Prüfungsbefugnis des Insolvenzgerichts bzgl der Durchführung einer persönlichen Beratung iSd § 305 Abs 1 Nr 1 InsO nF; Anforderungen an die persönliche Beratung des Schuldners (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.09.2020, AZ 2 BvR 1206/19, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200904.2bvr120619Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 305 Abs 1 Nr 1 InsO, § 574 Abs 1 Nr 2 ZPO

Online-Konferenz zu „Datenökonomie, KI und geistiges Eigentum“  |  | (daran anschließend: Workshops zum Urheberrecht) (Pressemeldung des BMJV)

Frei zugänglicher Livestream am 8. September 2020 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veranstaltet im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft am 8. September 2020 vormittags eine Online-Konferenz zum Thema „Datenökonomie, KI und geistiges Eigentum“. Am 8. September 2020 nachmittags werden sich – als Auftakt einer Reihe von Workshops – zwei Panels zum Urheberrecht anschließen. Bundesjustizministerin Online-Konferenz zu „Datenökonomie, KI und geistiges Eigentum“  |  | (daran anschließend: Workshops zum Urheberrecht) (Pressemeldung des BMJV)