Bundesverfassungsgericht bei der „Einheits-Expo 30 Jahre – 30 Tage – 30 x Deutschland“ vom 5. September bis zum 4. Oktober 2020 in Potsdam (Pressemeldung des BVerfG)

Anlässlich des Tags der Deutschen Einheit findet in Potsdam vom 5. September bis zum 4. Oktober 2020 die „Einheits-Expo 30 Jahre – 30 Tage – 30 x Deutschland“ statt. Die Bundesländer und die Verfassungsorgane stellen sich in einer 30-tägigen weiträumigen Ausstellung mit Installationen innerhalb der Potsdamer Stadtkulisse dar. Das Bundesverfassungsgericht präsentiert sich multimedial in einem Glaskubus auf dem Luisenplatz.

Erfolgloser Eilantrag wegen Verletzung des Gehörsanspruchs und des Anspruchs auf prozessuale Waffengleichheit im einstweiligen Verfügungsverfahren – fortgesetzte Belastung durch einseitig erstrittenen Vollstreckungstitel begründet an sich noch keinen schweren Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG (Ablehnung einstweilige Anordnung des BVerfG 2. Senat)

Ablehnung einstweilige Anordnung vom 01.09.2020, AZ 2 BvQ 61/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:qs20200901.2bvq006120Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG