Verkündungstermin am 7. Oktober 2025, 11.00 Uhr, in der Sache 3 StR 534/24 (Brandanschlag auf Asylbewerberheim in Saarlouis) (Pressemeldung des BGH)

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird am 7. Oktober 2025 eine Entscheidung verkünden zu einer Revision des Generalbundesanwalts gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 9. Juli 2024. Dieses hat den Angeklagten vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord in 20 Fällen aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Ihm ist zur Last gelegt worden, er habe am Abend des 17. September 1991 einen Freund durch Äußerungen dazu motiviert, in derselben Nacht einen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis durchzuführen; durch diese Haupttat sei ein Bewohner des Hauses getötet worden.

Zum Verhältnis zwischen unional teildeterminiertem Antidiskriminierungsrecht und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht (Art 4 Abs 1, Abs 2 GG iVm Art 140 GG, 137 Abs 3 S 1 WRV) im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts – Konkretisierung der bisherigen Maßstäbe des religiösen Selbstbestimmungsrechts mit Auswirkung auf Auslegung der § 11 iVm §§ 1, 2, 7 und 9 AGG – hier: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts durch fachgerichtliche Zubilligung einer Entschädigung wegen Ungleichbehandlung bei einer Stellenbesetzung (Beschluss des BVerfG 2. Senat)

Beschluss vom 29.09.2025, AZ 2 BvR 934/19, ECLI:DE:BVerfG:2025:rs20250929.2bvr093419Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG, Art 19 Abs 3 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 140 GG