Urheber- und MarkenR

Verhandlungstermin am 2. Juni 2022 um 9.00 Uhr in Sachen VII ZR 174/19 (Unionsrechtswidrigkeit der HOAI-Mindestsätze) (Pressemeldung des BGH)

Der schwerpunktmäßig unter anderem für das Architektenrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Rahmen der Vergütungsklage eines Ingenieurs darüber zu entscheiden, ob die Mindestsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung aus dem Jahr 2013 in einem laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiterhin als verbindliches Preisrecht Anwendung finden, obwohl der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem von der Europäischen Kommission betriebenen Vertragsverletzungsverfahren durch Urteil vom 4. Juli 2019 (C-377/17) entschieden hat, dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe g) und Abs. 3 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie) verstoßen hat, dass sie verbindliche Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten hat.

Verhandlungstermin am 30. Juni 2022, 9:00 Uhr, Saal E 101, in Sachen VII ZR 412/21 („Dieselverfahren“: Volkswagen AG, EA 288, „Fahrkurvenerkennung“) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat in einem zur mündlichen Verhandlung anstehenden Verfahren über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Einbau eines Motors des Typs EA 288 in ein von der Volkswagen AG hergestelltes Fahrzeug zu entscheiden.

Verhandlungstermin am 12. Mai 2022 um 8.30 Uhr in Sachen I ZR 97/21 (Anspruch auf Unterlassung des Betriebs eines kommunalen Internetportals) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob eine Kommune berechtigt ist, ein Internetangebot in Form eines Stadtportals zu betreiben, in dem nicht nur amtliche Mitteilungen, sondern auch in größerem Umfang Informationen über das Geschehen in der Stadt abrufbar sind.

Unterlassungsanspruch einer prominenten Sängerin gegen die Plakatwerbung für eine sog. Tribute-Show: Darstellung einer Person durch eine andere Person als Bildnis der dargestellten Person; auf Bestellung angefertigtes Bildnis; von der Kunstfreiheit gedeckte Werbung für eine Show mit einer der prominenten Sängerin täuschend ähnlich sehenden Darstellerin – Tina Turner (Urteil des BGH 1. Zivilsenat)

Urteil vom 24.02.2022, AZ I ZR 2/21, ECLI:DE:BGH:2022:240222UIZR2.21.0§ 22 Abs 1 KunstUrhG, § 23 Abs 1 Nr 1 KunstUrhG, § 23 Abs 1 Nr 4 KunstUrhG, § 23 Abs 2 KunstUrhG, § 823 Abs 1 BGB

Verhandlungstermin am 5. Mai 2022, 9:00 Uhr, Saal E 101, in Sachen VII ZR 209/20 („Dieselverfahren“: Volkswagen AG, EA 897, „Aufheizstrategie“) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat in einem zur mündlichen Verhandlung anstehenden Verfahren über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Einbau eines Motors des Typs EA 897 in ein von der Volkswagen AG hergestelltes Fahrzeug zu entscheiden.

Verhandlungstermin in Sachen III ZR 79/21 am 3. März 2022, 10.00 Uhr, Saal E 101 über Entschädigung/Schadensersatz für coronabedingte Betriebsschließung (Pressemeldung des BGH)

Der für das Amts- und Staatshaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat wird am 3. März 2022 über einen Anspruch wegen der Schließung eines Gastronomiebetriebs aufgrund der brandenburgischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV2 und COVID-19 vom 22. März 2020 verhandeln.

Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden bekannten Marke zur Bewerbung eines getesteten Produkts als unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Marke; Berechnung des entstandenen Schadens bei Erteilung ausschließlich unentgeltlicher Lizenzen durch den Markeninhaber – ÖKO-TEST III (Urteil des BGH 1. Zivilsenat)

Urteil vom 16.12.2021, AZ I ZR 201/20, ECLI:DE:BGH:2021:161221UIZR201.20.0Art 9 Abs 1 S 2 Buchst c EGV 207/2009, Art 101 Abs 2 EGV 207/2009, Art 102 Abs 1 S 1 EGV 207/2009, Art 9 Abs 2 Buchst c EUV 2017/1001, Art 130 Abs 1 S 1 EUV 2017/1001