ZivilR

Der Verhandlungstermin ist von 10.30 Uhr auf 9.00 Uhr vorverlegt. Verhandlungstermin am 26. März 2021, Saal E 101 – V ZR 299/19 (Anwendbarkeit von § 9a Abs. 2 WEG n.F. auch für bereits vor dem 1. Dezember 2020 anhängige Verfahren?) (Pressemeldung des BGH)

Anlässlich eines Revisionsverfahrens, in dem ein Wohnungseigentümer von dem Eigentümer des Nachbargrundstücks die Beseitigung von vier dort angepflanzten Zypressen verlangt, hat der V. Zivilsenat zu entscheiden, welche Auswirkungen der seit dem 1. Dezember 2020 geltende § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines Klägers hat, wenn die Klage vor dem 1. Dezember 2020 erhoben worden ist.

(Markenbeschwerdeverfahren – Antrag auf Akteneinsicht – ein Antrag auf Einsicht in die vernichteten Akten einer Markenanmeldung geht ins Leere – zu den tatsächlichen Bestandteilen der Anmeldeakte im Sinne von § 62 Abs. 1 MarkenG – zum berechtigten Interesse der Öffentlichkeit an einer Information über getätigte Markenanmeldungen – DPMAregister – den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gehen die Vorschritten des Markengesetzes als Lex Specialis vor) (Beschluss des BPatG München 25. Senat)

Beschluss vom 15.03.2021, AZ 25 W (pat) 41/20, ECLI:DE:BPatG:2021:150321B25Wpat41.20.0§ 62 Abs 1 MarkenG