Verkündungstermin am 20. Juli 2021, 12.00 Uhr in Sachen VI ZR 533/20 (Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs; Abzug einer „Wechselprämie“) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat wird eine weitere Entscheidung zum sogenannten Dieselskandal verkünden.






