Verkündungstermin am 20. Juli 2021, 12.20 Uhr in Sachen VI ZR 575/20 (Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf eines vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat wird eine weitere Entscheidung zum sogenannten Dieselskandal verkünden.






