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Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro auf den „Energie- und Klimafonds“ erfolglos (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, den 197 Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages mit einem abstrakten Normenkontrollverfahren verbunden hatten. In der Hauptsache wenden sich die Antragsteller gegen die rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes 2021 und des Bundeshaushaltsplans 2021 durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 vom 18. Februar 2022. Mit diesem Gesetz wurde eine im Bundeshaushalt 2021 ursprünglich als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch nicht benötigte Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro rückwirkend auf den sogenannten „Energie- und Klimafonds“ (EKF), ein unselbständiges Sondervermögen des Bundes, übertragen. Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung soll der Normenkontrollantrag gesichert werden.

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Strafurteile im „Ku’damm-Raser-Fall“ erfolglos – fachgerichtliche Rspr zur Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit sowohl mit Bestimmtheitsgebot (Art 103 Abs 2 GG) als auch mit verfassungsrechtlichem Schuldgrundsatz vereinbar (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 07.12.2022, AZ 2 BvR 1404/20, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221207.2bvr140420Art 1 Abs 1 GG, Art 103 Abs 2 GG, § 15 StGB, § 211 StGB, § 222 StGB

Verfassungsbeschwerden gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz („EU-Wiederaufbaufonds – NGEU“) erfolglos – Eigenmittelbeschluss 2020 (juris: EUBes 2020/2053) jedenfalls keine offensichtliche Überschreitung des geltenden Integrationsprogramms – Aufnahme von Krediten durch die EU als sonstige Einnahmen iSd Art 311 Abs 2 AEUV nicht offensichtlich fehlerhaft – zudem keine Berührung der Verfassungsidentität – keine EuGH-Vorlage gem Art 267 AEUV geboten – Sondervotum (Urteil des BVerfG 2. Senat)

Urteil vom 06.12.2022, AZ 2 BvR 547/21, 2 BvR 798/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rs20221206.2bvr054721Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 2 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, Art 79 Abs 3 GG, Art 122 Abs 1 AEUV

Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) und Ablehnung eines nicht nachvollziehbar begründeten eA-Antrags – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 06.12.2022, AZ 2 BvR 1959/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221206.2bvr195922§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 Alt 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde in familienrechtlichen Angelegenheiten – Stiefvater ist im Sorgerechtsverfahren bzgl seiner Stiefkinder kein Beteiligter iSd § 7 FamFG – Obliegenheit zur Vorlage der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidung auch bei unterbliebener Zustellung jener Entscheidung an den Beschwerdeführer (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 05.12.2022, AZ 1 BvR 1865/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221205.1bvr186522§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 7 FamFG

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Indizierung eines Musikalbums aus dem Genre „Gangsta-Rap“ (Pressemeldung des BVerfG)

Mit am heutigen Tag veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines Musikers nicht zur Entscheidung angenommen, der sich gegen die Indizierung eines dem Genre „Gangsta-Rap“ zuzuordnenden Musikalbums aus Jugendschutzgründen wendet. Die Indizierung des Musikalbums verletzt den Beschwerdeführer nicht in seiner Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG).

Besuch einer Delegation des Supreme Courts Irland beim Bundesverfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Am 28. und 29. November 2022 besuchte eine Delegation des Supreme Courts Irland unter Leitung von Chief Justice Donal O’Donnell das Bundesverfassungsgericht. Die Gäste wurden von Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König sowie weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts empfangen. Themen der Fachgespräche waren unter anderem die Meinungsfreiheit sowie verfassungsrechtliche Fragestellungen innerhalb der Europäischen Union.

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die namentliche Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbediensteten (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde einer Polizeivollzugsbediensteten nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen behördliche und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen wendet, mit denen ihr Begehren abgelehnt wurde, kein Namensschild an ihrer Dienstkleidung tragen zu müssen.

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen betreffend eine aktienrechtliche Sonderprüfung (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden einer börsennotierten Aktiengesellschaft stattgegeben, die sich jeweils gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen richteten. Die Antragstellerinnen des Ausgangsverfahrens – drei „Funds“ amerikanischen Rechts – begehrten die Durchführung einer aktienrechtlichen Sonderprüfung bei der Beschwerdeführerin.

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl Modalitäten der Ausführung eines Strafgefangenen nach Erledigung unzulässig – Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses nicht dargelegt – angegriffene Entscheidung nicht zu beanstanden (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 24.11.2022, AZ 2 BvR 2316/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221124.2bvr231621Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 114 Abs 2 S 2 StVollzG, § 123 Abs 1 VwGO