BVerfG 1. Senat 2. Kammer: Erfolgloser Eilantrag in einer äußerungsrechtlichen Sache – unter Verletzung der prozessualen Waffengleichheit erstrittener Unterlassungstitel begründet keinen schweren Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG, wenn keine weitere Berichterstattung beabsichtigt wird
Ablehnung einstweilige Anordnung vom 16.07.2020, AZ 1 BvR 1617/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200716.1bvr161720