Ablehnung einstweilige Anordnung

BVerfG 1. Senat 3. Kammer: Erfolgloser Eilantrag gegen Untätigkeit des Gesetzgebers zu Vorgaben für eine sog Triage bei Kapazitätsengpässen im Gesundheitswesen infolge der Covid-19-Pandemie – Folgenabwägung

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Gründe 1 Die Voraussetzungen aus § 32 Abs. 1 BVerfGG zum Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung liegen nicht vor. I. 2 Die Beschwerdeführenden wenden sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde, die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden ist, gegen die Untätigkeit des Gesetzgebers, der BVerfG 1. Senat 3. Kammer: Erfolgloser Eilantrag gegen Untätigkeit des Gesetzgebers zu Vorgaben für eine sog Triage bei Kapazitätsengpässen im Gesundheitswesen infolge der Covid-19-Pandemie – Folgenabwägung