BGH

Hauptverhandlung am 15. Juni 2021 um 10.30 Uhr, Saal E 101, Herrenstraße 45a, in Sachen 1 StR 519/20 (Erstes CumEx-Verfahren) (Pressemeldung des BGH)

Das Landgericht Bonn hat im Zusammenhang mit sog. CumEx-Geschäften die Angeklagten S. und D. wegen Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe zur Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu Bewährungsstrafen verurteilt und bei dem Angeklagten S. Taterträge in Höhe von 14 Mio. Euro sowie bei der Nebenbeteiligten, dem Bankhaus W., in Höhe von ca. 176 Mio. Euro eingezogen.

Aufhebung des Verhandlungstermins vom 28. April 2021, 9.00 Uhr – VIII ZR 275/19 (Anspruch auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?) (Pressemeldung des BGH)

Der Senat hat den in dieser Sache zunächst anberaumten Termin (siehe Pressemitteilung 41/2021) aufgehoben, weil beabsichtigt ist, etwa für Juni oder Juli 2021 einen umfangreicheren Verhandlungstermin mit mehreren ähnlich gelagerten Verfahren anzuberaumen, in denen die Kläger nach dem Kauf eines mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189 EU 5 ausgestatteten Fahrzeugs die Ersatzlieferung eines Neufahrzeugs begehren.

Inhaltskontrolle von Rechtsschutzversicherungsbedingungen: Abhängigkeit des so genannten verstoßabhängigen Versicherungsfalles auch von den gegnerischen Tatsachenbehauptungen im Ausgangsrechtsstreit; Leistungsausschluss für Ausgangsstreitigkeiten über die Ausübung von Widerrufs- oder Widerspruchsrechten bei vor Beginn des Versicherungsschutzes abgeschlossenen Darlehens- oder Versicherungsverträgen; Verpflichtung eines Versicherers zur Information über die Unwirksamkeit einer Klausel seiner Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Urteil des BGH 4. Zivilsenat)

Urteil vom 31.03.2021, AZ IV ZR 221/19, ECLI:DE:BGH:2021:310321UIVZR221.19.0§ 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 2 BGB, § 1 UKlaG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG