BGH

Pflegeheimvertrag: Vorrang des Leistungserbringungsrechts nach dem SGB XI vor vertraglichen Vereinbarungen nach dem WBVG bei mittelbarer Inanspruchnahme von Sozialleistungen nach dem SGB XI durch eine private Pflegeversicherung; Wirksamkeit der Vereinbarung einer Platz- oder Reservierungsgebühr für die Zeit vor der Aufnahme in das Pflegeheim bis zum tatsächlichen Einzugstermin (Urteil des BGH 3. Zivilsenat)

Urteil vom 15.07.2021, AZ III ZR 225/20, ECLI:DE:BGH:2021:150721UIIIZR225.20.0§ 15 Abs 1 S 1 WBVG, § 15 Abs 1 S 2 WBVG, § 23 SGB 11, § 28 SGB 11, § 87a Abs 1 S 1 SGB 11

Verhandlungstermin am 13. Juli 2021, 9.00 Uhr, in Sachen VI ZR 1118/20 (VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Hemmung der Verjährung durch Erhebung einer Musterfeststellungsklage) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 13. Juli 2021 in einem weiteren VW-Verfahren. Das Verfahren hat die Frage zum Gegenstand, ob die dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche eines Fahrzeugkäufers gegen die VW AG bereits mit Schluss des Jahres 2015 begann und ob sie durch die Erhebung der Musterfeststellungsklage zum OLG Braunschweig sowie die vorübergehende Anmeldung der klägerischen Ansprüche zu deren Klageregister zeitweise gehemmt wurde.