BGH

Verhandlungstermin am 16. Dezember 2021, 9.00 Uhr, Saal E 101, in Sachen VII ZR 256/21 und VII ZR 389/21 („Dieselverfahren“: AUDI AG, EA 896/897, verbrieftes Rückgaberecht) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat in zwei gleichzeitig zur mündlichen Verhandlung anstehenden Sachen über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Einbau von Motoren des Typs EA 896 oder EA 897 in ein von der AUDI AG bzw. von der Volkswagen AG hergestelltes Fahrzeug zu entscheiden.

Verhandlungstermin am 10. Februar 2022, 9:00 Uhr, Saal E 101, in Sachen VII ZR 365/21, 396/21, 679/21, 692/21 und 717/21 („Dieselverfahren“; Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Restschadensersatz nach § 852 Satz 1 BGB) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat in fünf gleichzeitig zur mündlichen Verhandlung anstehenden „Dieselverfahren“ darüber zu entscheiden, wann die dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Fahrzeugkäufers gegen die Volkswagen AG begann und ob im Falle der Verjährung ein Anspruch auf sogenannten Restschadensersatz aus § 852 Satz 1 BGB besteht.

Hauptverhandlung am 2. Dezember 2021, 10.00 Uhr, Saal E 101, Herrenstraße 45a, in der Strafsache 3 StR 441/20 (sog. NSU-Verfahren betreffend den Angeklagten André E.) Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreterinnen und Medienvertreter sowie Hinweise für Bürgerinnen und Bürger (Pressemeldung des BGH)

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus ist die Anzahl der verfügbaren Sitzplätze für die
Hauptverhandlung am 2. Dezember 2021, 10.00 Uhr, Karlsruhe, Herrenstraße 45a, Sitzungssaal E 101 (
siehe Pressemitteilung Nr. 158/2021) reduziert, um die Gefahr einer Infektion zu verringern. Es wird nur jeder zweite Platz besetzt. Dadurch stehen
im Sitzungssaal E 101 insgesamt 36 Sitzplätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung, hiervon sind
12 Sitzplätze für die Presse reserviert. Von diesen 12 Sitzplätzen sind drei Plätze für die Mitglieder der Justizpressekonferenz reserviert sowie aufgrund des internationalen Interesses an dem Verfahren insgesamt drei Sitzplätze (jeweils einer) für Vertreter und Vertreterinnen iranischer, griechischer und türkischer Medien vorbehalten.

Verhandlungstermin am 25. November 2021, 9.00 Uhr, Saal E 101, in Sachen VII ZR 238/20, 243/20, 257/20 und 38/21 („Dieselverfahren“: AUDI AG, Haftung für EA 189) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat in vier gleichzeitig zur mündlichen Verhandlung anstehenden Sachen über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Einbau von Motoren des Typs EA 189 in von der AUDI AG hergestellte Fahrzeuge zu entscheiden.