Annahme von zwei Resolu­tionen angesichts der Lage in Polen und Belarus (PM 27/20 des DAV)

Pressemitteilung Rechtspolitik

Berlin/Brüssel (DAV). Das Weimarer Dreieck der Anwältinnen und Anwälte, ein Bündnis der Pariser Anwaltskammer, der Warschauer Anwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins (DAV), wurde vor fast einem Jahr gegründet als Reaktion auf die sich mehrenden Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz sowie auf die Rechtsstaatlichkeit in Polen.

Angesichts der sich verschärfenden Krise in Polen und anderen osteuropäischen Ländern, allen voran Belarus, fand am 10. September 2020 in Warschau ein Treffen des Weimarer Dreiecks statt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Anwaltschaften der drei Länder konnten so ein langes Gespräch mit Adam Bodnar, dem polnischen Beauftragten für Bürgerrechte sowie der Vereinigung der Richter IUSTITIA und den NGOs Amnesty International, der Helsinki Foundation und Konstytucja führen.

Während die Unabhängigkeit polnischer Gerichte fortlaufend verletzt wird und Richter und Staatsanwälte sich Sanktionen ausgesetzt sehen, sobald sie Recht sprechen, werden neuerdings auch die Rechte von LGBT-Personen verletzt. Als Ausdruck ihrer tiefen Besorgnis sowie ihres unerschütterlichen Eintretens für Rechtstaatlichkeit und einer ordnungsgemäßen Rechtspflege wurden zwei Erklärungen unterzeichnet von Marie-Aimée Peyron, ehemalige Präsidentin der Pariser Anwaltskammer, Mikolaj Pietrzak, Präsident der Warschauer Kammer, sowie Ulrich Schellenberg als ehemaliger Präsident des Deutschen Anwaltvereins.

Gleichzeitig stehen sie ebenfalls den belarussischen Anwältinnen und Anwälten zur Seite, die von den Behörden bedroht und verhaftet werden, weil sie die Rechte und Freiheiten protestierender Bürgerinnen und Bürger schützen.

Das Weimarer Dreieck der Anwälte fordert die polnische Regierung auf, ihre europäischen und internationalen Verpflichtungen einzuhalten, um die Rechte aller ihrer Bürgerinnen und Bürger als auch den europäischen Rechtsraum zu schützen.

Das Weimarer Dreieck der Anwälte fordert die belarussischen Behörden auf, die Grundrechte auf Zugang zur Justiz zu respektieren und einen Dialog mit der Zivilgesellschaft aufzunehmen.

Resolution Polen (EN)

Resolution Belarus (EN)

Pressemitteilung vom
15.09.2020 14.19

Berlin/Brüssel (DAV). Das Weimarer Dreieck der Anwältinnen und Anwälte, ein Bündnis der Pariser Anwaltskammer, der Warschauer Anwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins (DAV), wurde vor fast einem Jahr gegründet als Reaktion auf die sich mehrenden Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz sowie auf die Rechtsstaatlichkeit in Polen.

Angesichts der sich verschärfenden Krise in Polen und anderen osteuropäischen Ländern, allen voran Belarus, fand am 10. September 2020 in Warschau ein Treffen des Weimarer Dreiecks statt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Anwaltschaften der drei Länder konnten so ein langes Gespräch mit Adam Bodnar, dem polnischen Beauftragten für Bürgerrechte sowie der Vereinigung der Richter IUSTITIA und den NGOs Amnesty International, der Helsinki Foundation und Konstytucja führen.

Während die Unabhängigkeit polnischer Gerichte fortlaufend verletzt wird und Richter und Staatsanwälte sich Sanktionen ausgesetzt sehen, sobald sie Recht sprechen, werden neuerdings auch die Rechte von LGBT-Personen verletzt. Als Ausdruck ihrer tiefen Besorgnis sowie ihres unerschütterlichen Eintretens für Rechtstaatlichkeit und einer ordnungsgemäßen Rechtspflege wurden zwei Erklärungen unterzeichnet von Marie-Aimée Peyron, ehemalige Präsidentin der Pariser Anwaltskammer, Mikolaj Pietrzak, Präsident der Warschauer Kammer, sowie Ulrich Schellenberg als ehemaliger Präsident des Deutschen Anwaltvereins.

Gleichzeitig stehen sie ebenfalls den belarussischen Anwältinnen und Anwälten zur Seite, die von den Behörden bedroht und verhaftet werden, weil sie die Rechte und Freiheiten protestierender Bürgerinnen und Bürger schützen.

Das Weimarer Dreieck der Anwälte fordert die polnische Regierung auf, ihre europäischen und internationalen Verpflichtungen einzuhalten, um die Rechte aller ihrer Bürgerinnen und Bürger als auch den europäischen Rechtsraum zu schützen.

Das Weimarer Dreieck der Anwälte fordert die belarussischen Behörden auf, die Grundrechte auf Zugang zur Justiz zu respektieren und einen Dialog mit der Zivilgesellschaft aufzunehmen.

Resolution Polen (EN)

Resolution Belarus (EN)

Berlin/Brüssel (DAV). Das Weimarer Dreieck der Anwältinnen und Anwälte, ein Bündnis der Pariser Anwaltskammer, der Warschauer Anwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins (DAV), wurde vor fast einem Jahr gegründet als Reaktion auf die sich mehrenden Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz sowie auf die Rechtsstaatlichkeit in Polen.

Angesichts der sich verschärfenden Krise in Polen und anderen osteuropäischen Ländern, allen voran Belarus, fand am 10. September 2020 in Warschau ein Treffen des Weimarer Dreiecks statt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Anwaltschaften der drei Länder konnten so ein langes Gespräch mit Adam Bodnar, dem polnischen Beauftragten für Bürgerrechte sowie der Vereinigung der Richter IUSTITIA und den NGOs Amnesty International, der Helsinki Foundation und Konstytucja führen.

Während die Unabhängigkeit polnischer Gerichte fortlaufend verletzt wird und Richter und Staatsanwälte sich Sanktionen ausgesetzt sehen, sobald sie Recht sprechen, werden neuerdings auch die Rechte von LGBT-Personen verletzt. Als Ausdruck ihrer tiefen Besorgnis sowie ihres unerschütterlichen Eintretens für Rechtstaatlichkeit und einer ordnungsgemäßen Rechtspflege wurden zwei Erklärungen unterzeichnet von Marie-Aimée Peyron, ehemalige Präsidentin der Pariser Anwaltskammer, Mikolaj Pietrzak, Präsident der Warschauer Kammer, sowie Ulrich Schellenberg als ehemaliger Präsident des Deutschen Anwaltvereins.

Gleichzeitig stehen sie ebenfalls den belarussischen Anwältinnen und Anwälten zur Seite, die von den Behörden bedroht und verhaftet werden, weil sie die Rechte und Freiheiten protestierender Bürgerinnen und Bürger schützen.

Das Weimarer Dreieck der Anwälte fordert die polnische Regierung auf, ihre europäischen und internationalen Verpflichtungen einzuhalten, um die Rechte aller ihrer Bürgerinnen und Bürger als auch den europäischen Rechtsraum zu schützen.

Das Weimarer Dreieck der Anwälte fordert die belarussischen Behörden auf, die Grundrechte auf Zugang zur Justiz zu respektieren und einen Dialog mit der Zivilgesellschaft aufzunehmen.

Resolution Polen (EN)

Resolution Belarus (EN)

Pressemitteilung vom
15.09.2020 14.19