Mitteilung zum Verfahren – 1 ABR 30/24 – (Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich tariflichen Zusatzurlaubs für langjährig Beschäftigte) (Pressemeldung des BAG)

Der Termin zur mündlichen Anhörung am 23. September 2025, 12:00 Uhr, wurde aufgehoben. Der Betriebsrat hat die Rechtsbeschwerde zurückgenommen.

Vorinstanz:
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 8. August 2024 – 5 TaBV 10/24 –

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