Nachhaltigkeitsberichterstattung: Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Vorgaben im Kabinett beschlossen (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen, mit dem die
EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in das deutsche Recht umgesetzt werden soll. Bereits die vergangene Bundesregierung hatte einen Entwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgelegt. Das Gesetzgebungsverfahren wurde jedoch seinerzeit nicht abgeschlossen. Die CSRD zielt darauf ab, dass bestimmte Unternehmen über die sozialen und ökologischen Auswirkungen und Risiken ihrer Geschäftstätigkeit berichten. Ziel des heute veröffentlichten Gesetzentwurfs ist eine möglichst bürokratiearme Umsetzung der
EU-Richtlinie.

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