Pressemitteilung Nr. 89/2024 vom 31. Oktober 2024
Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier begeht am 3. November 2024 seinen 75. Geburtstag.
Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier studierte Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen und legte 1975 die Erste juristische Staatsprüfung ab. Von 1975 bis 1978 war er als wissenschaftliche Hilfskraft und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Justus-Liebig-Universität Gießen tätig. 1978 legte er die Zweite juristische Staatsprüfung ab und trat als Richter in den Justizdienst des Landes Hessen ein. Er war am Landgericht Gießen und am Amtsgericht Friedberg tätig. Von 1981 bis 1983 wurde Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Berlin, sowie von 1983 bis 1987 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im Anschluss kehrte er zunächst an das Landgericht Gießen zurück. 1988 wurde er an das Bundeskanzleramt in die Abteilung Recht und Verwaltung abgeordnet. Dort war er unter anderem für die Themen Justiz, Inneres und verfassungsrechtliche Fragestellungen zuständig. 1989 erfolgte die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main und 1990 die Ernennung zum Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof. 1995 wurde Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier zum Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof ernannt. Er übernahm die Leitung des Prozess- und Rechtsreferats des Generalbundesanwalts und war zugleich Referent des Generalbundesanwalts für das Bundeszentralregister. Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier wurde 1999 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und Mitglied des 1. Strafsenats. In den Jahren 2004 bis 2006 übernahm er das Amt des Präsidialrichters beim Bundesgerichtshof.
Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier gehörte dem Bundesverfassungsgericht von Oktober 2006 bis Dezember 2017 als Mitglied des Ersten Senats an. Sein Dezernat umfasste insbesondere das Recht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, das Schulrecht, grundstücks- und unternehmensbezogene Vermögensfragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Deutschen Einheit, das Gesellschaftsrecht, das Recht des Versicherungswesens, das Bank-, Börsen- und Wertpapierrecht, das Recht der Finanzmarktstabilisierung und das Kreditrecht. Seit 2012 war er auch mit dem Recht der Ausbildungsförderung und seit 2013 mit dem Ausbildungs- und Prüfungsrecht befasst. Als Berichterstatter hat Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier zahlreiche bedeutende Senatsverfahren vorbereitet. Hierzu gehören etwa die Entscheidungen „Agrarmarktbeihilfe“ (BVerfGE 122, 1), „Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen“ (BVerfGE 125, 39), „Delisting“ (BVerfGE 132, 99), „Richterliche Vorbefassung“ (BVerfGE 133, 163), „Ausschluss vom Richteramt“ (BVerfGE 135, 248), „Kopftuch II“ (BVerfGE 138, 296), „Schutz stiller Feiertage“ (BVerfGE 143, 161) und „Numerus clausus III“ (BVerfGE 147, 253).
Von 2008 bis 2015 war Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier Mitglied des Präsidiums der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission. Die Eberhard Karls Universität Tübingen verlieh Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier im Oktober 2015 die Ehrendoktorwürde. Von 2019 bis 2024 hatte er außerdem das Amt des Ombudsmanns für Versicherungen bei dem Versicherungsombudsmann e. V. inne.
Zum Ende seiner Amtszeit am Bundesverfassungsgericht wurde Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.