Einstandspflicht des Arbeitgebers – 3 AZR 164/23 – (Pressemeldung des BAG)

Nach dem kurzfristigen Ausbleiben des Klägervertreters im Termin wurde ein Verkündungstermin von Amts wegen bestimmt.

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 24. April 2023 – 15 Sa 125/22 B –

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