Kampf gegen Organisierte Kriminalität und hochgefährliche Taten mit Explosivstoffen: Kabinett beschließt Änderung des Sprengstoffgesetzes (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesjustizministerium und dem Bundesinnenministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes, des Strafgesetzbuchs und weiterer Gesetze beschlossen.

Künftig soll das Herbeiführen einer Strengstoffexplosion zur Begehung von Diebstahlstaten (etwa Geldautomatensprengungen) mit
Freiheitsstrafe von mindestens zwei bis zu 15 Jahren geahndet werden können. Ein Strafrahmen von fünf bis zu 15 Jahren soll gelten, wenn der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht. Zugleich werden die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden erweitert, insbesondere beim Handel mit Explosivstoffen. Bei gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz soll künftig die
Telekommunikationsüberwachung angeordnet werden können.

Bundesjustizminister Marco Buschmann: „Sprengungen von Geldautomaten haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Wir schärfen deshalb die rechtsstaatlichen Instrumente im Kampf gegen das organisierte Verbrechen nach. Wer Geldautomaten in die Luft sprengt, muss hart bestraft werden. Denn solche Taten bringen Menschenleben in Gefahr und verbreiten Angst und Schrecken. Auch bandenmäßige und gewerbsmäßige Straftaten mit Hilfe von Sprengstoff müssen angemessen hart bestraft werden. Dieses und weiteres sieht unser Gesetzentwurf vor. Damit entwickeln wir das Recht fort und stärken so unseren Rechtsstaat.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Mit der Änderung des Sprengstoffgesetzes verschärfen wir abermals unseren Kampf gegen die Organisierte Kriminalität. Wer mit Sprengstoffen Geldautomaten in die Luft jagt oder andere hochgefährliche Taten verübt, riskiert das Leben von völlig unbeteiligten Menschen. Wir haben es hier mit skrupellosen Tätergruppierungen zu tun. Deshalb sorgen wir dafür, dass diese schweren Straftaten künftig mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können. Außerdem müssen die Ermittlungsbehörden auch Telekommunikationsüberwachung einsetzen können, um die Täter zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Das sieht unser Gesetzentwurf vor. Gleichzeitig bleibt die Kreditwirtschaft in der Pflicht, weiterhin effektive Präventionsmaßnahmen gegen Geldautomatensprengungen zu treffen. Dazu gehören eine weiter verstärkte Videoüberwachung, Einfärbesysteme an Banknoten und die Reduktion von Bargeldbeständen an den Standorten.“

Um die Organisierte Kriminalität im Bereich des Sprengstoffrechts besser bekämpfen zu können, sollen künftig auch
Strafschärfungen im Sprengstoffgesetz für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten geschaffen werden, die die besondere Gefährlichkeit und die gesteigerte kriminelle Energie dieser Taten besser erfassen. Solche Taten sollen künftig mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Zudem werden mit dem Gesetzentwurf relevante Strafbarkeitslücken geschlossen. So wird künftig der versuchte unerlaubte Erwerb und der
versuchte unerlaubte Umgang mit Explosivstoffen und explosiver Pyrotechnik bestraft. Gleiches gilt für das unerlaubte nicht gewerbliche Lagern und für den unerlaubten nicht gewerblichen Transport solcher Stoffe.

Die Zahl der
Geldautomatensprengungen hat 2022 einen neuen Höchststand seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2005 erreicht. Trotz der mit der Deutschen Kreditwirtschaft vereinbarten Sicherungsmaßnahmen, die 2023 zu einem leichten Rückgang geführt haben, bleiben die Fallzahlen auf einem hohen Niveau. Diese hochgefährlichen Taten werden ohne Rücksicht auf Gesundheit und Leben unbeteiligter Dritter und von Einsatzkräften begangen und verursachen hohe Schäden für die Wirtschaft. 2022 lag der
Gesamtschaden in Deutschland im deutlich
dreistelligen Millionenbereich wobei die Kollateralschäden an Gebäuden und sonstiger Infrastruktur die Summe des gestohlenen Bargelds deutlich übersteigen.

Den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze finden Sie
hier.

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