Werkshalle

Mitteilung zum Verfahren – 3 AZR 164/23 – (Einstandspflicht des Arbeitgebers) (Pressemeldung des BAG)

Der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 7. Mai 2024 wurde aus dienstlichen Gründen aufgehoben. Ein neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt werden.

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 24. April 2023 – 15 Sa 125/22 B –

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