Pressemitteilung Nr. 47/2024 vom 24. Mai 2024
Vom 21. bis 23. Mai 2024 richtete das Verfassungsgericht der Republik Moldau den XIX. Kongress der Konferenz der Europäischen Verfassungsgerichte in Chișinău aus. Das Bundesverfassungsgericht hat die Konferenz vor über 50 Jahren mitgegründet und war auch in diesem Jahr mit einer Delegation unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), vertreten. Das Generalthema des Kongresses lautete „Arten und Grenzen der richterlichen Selbstbeschränkung: Die verfassungsgerichtliche Perspektive“. Die Plenarsitzungen befassten sich mit dem Verhältnis zwischen Verfassungsgerichten und supranationalen Gerichten, der Verfassungsgerichtsbarkeit und dem Spannungsfeld zwischen Recht und Politik sowie mit dem Schutz der Verfassungsgrundsätze im Notstandsfall.