Festveranstaltung „70 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention“ am 9. Dezember 2020 (Pressemeldung des BMJV)

Aus Anlass des 70. Geburtstages der Europäischen Menschenrechtskonvention veranstaltet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Auswärtige Amt und das Deutsche Institut für Menschenrechte eine virtuelle Festveranstaltung im Rahmen des deutschen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarates am 9. Dezember 2020 ab 10 Uhr.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:
„Die Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention vor siebzig Jahren in Rom war ein Zeichen der Hoffnung für den kriegsversehrten Kontinent. Seither hat die Konvention unserem Recht kraftvolle Impulse gegeben und den Grundrechtsschutz in Europa gestärkt.

Mit der Konvention ist es gelungen, für ganz Europa einen einheitlichen menschenrechtlichen Standard zu schaffen. Wir werden den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates dazu nutzen, die Konvention und den Gerichtshof weiter zu stärken. Wir wollen insbesondere darauf hinwirken, dass die Umsetzung seiner Urteile noch konsequenter erfolgt. Und wir setzen uns für den Beitritt der Europäischen Union zur Menschenrechtskonvention ein. Dies wäre ein wichtiges Signal für den Menschenrechtsschutz in Europa.
Bei der Festveranstaltung werden hochkarätige Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Perspektiven und Erfahrungen einbringen. Auf diesen wertvollen Austausch zur Bedeutung der Konvention für den Menschenrechtsschutz in Deutschland und in Europa freue ich mich sehr.“

Die Europäische Menschenrechtskonvention ist das Kernstück des Menschenrechtsschutzes in Europa. Sie hat sich zu einem stabilen Fundament für das friedliche Zusammenleben der Menschen entwickelt. Der Einfluss der Konvention ist nicht zuletzt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu verdanken. Diese macht deutlich, dass die Menschenrechte untrennbarer Bestandteil von Demokratie und Rechtsstaat sind.

In Europa wie weltweit erstarken jedoch politische Strömungen, die rechtsstaatliche Institutionen und Verfahren, die Menschenrechte und den Wert einer multilateralen, normgebundenen Politik infrage stellen. Wie können die Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Menschenrechte in Deutschland und Europa angesichts dieser und anderer Herausforderungen gesichert und ausgebaut werden? Über diese Fragen sprechen und diskutieren u.a. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, Außenminister Heiko Maas, Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Marija Pejčinović Burić, Generalsekretärin des Europarats, und Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Das Programm der Veranstaltung finden Sie auf der
Veranstaltungswebsite. Dort finden Sie gebündelt alle Informationen zur Konferenz und können den Livestream der Veranstaltung verfolgen.