Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Raum im Ruhestand
Ausgabejahr2022
Erscheinungsdatum30.06.2022
Nr. 099/2022
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Rolf Raum wird mit Ablauf des 30. Juni 2022 in den Ruhestand treten.
Herr Dr. Raum wurde am 8. August 1956 in Nürnberg geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Februar 1983 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Während der Proberichterzeit war er bei der Staatsanwaltschaft Bamberg tätig. Dort wurde er nach drei Jahren zum Staatsanwalt ernannt. Nach einer einjährigen Abordnung an die Staatsanwaltschaft Amberg wechselte er im Juli 1987 als Richter am Landgericht an das Landgericht Nürnberg-Fürth. Von dort wurde Herr Dr. Raum in der Zeit von Oktober 1988 bis September 1991 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Hieran schloss sich in der Zeit von April 1992 bis Dezember 1994 eine weitere Abordnung an das Sächsische Staatsministerium der Justiz an. Im Laufe dieser Abordnung wechselte er im Juni 1993 in den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und wurde zugleich zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Seit Januar 1995 war er bei dem Oberlandesgericht Dresden tätig und wurde dort im September 1997 zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht befördert.
Mit Wirkung zum 1. September 1999 wurde Herr Dr. Raum zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte bis Ende Juni 2013 dem 5. Strafsenat in Leipzig an, für den er seit Januar 2007 in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und seit August 2008 in den Großen Senat für Strafsachen entsandt war. Seit Januar 2011 war er der stellvertretende Vorsitzende des 5. Strafsenats. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof übernahm Herr Dr. Raum am 1. Juli 2013 den Vorsitz im unter anderem für alle Revisionen in Steuerstrafsachen zuständigen 1. Strafsenat und wurde für diesen Senat in den Großen Senat für Strafsachen entsandt. In der Zeit von Oktober 2001 bis August 2019 gehörte er zudem dem Kartellsenat an, für den er ab Januar 2007 ebenfalls in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt war. Von August 2008 bis Juli 2013 war er darüber hinaus stellvertretender Vorsitzender im Senat für Wirtschaftsprüfersachen und im Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen. Im Januar 2020 übernahm Herr Dr. Raum den Vorsitz in diesen beiden Senaten. Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit war er von Juli 2006 bis Juli 2010 stellvertretendes Mitglied im Präsidialrat des Bundesgerichtshofs.
Während seiner annährend dreiundzwanzigjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Dr. Raum die Rechtsprechung insbesondere des 1. und 5. Strafsenats sowie des Kartellsenats maßgeblich geprägt.
Karlsruhe, den 30. Juni 2022
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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