Verhandlungstermin am 7. Mai 2026 um 10:00 Uhr in Sachen I ZR 130/25 (Vergabe von Ärztesiegeln) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob die Vergabe von Siegeln an Ärztinnen und Ärzte, die diese als „TOP MEDIZINER“ oder „FOCUS EMPFEHLUNG“ auszeichnet, irreführend ist.