Mehr Flexibilität im Anwaltsnotariat: Bundesjustizministerium schlägt gesetzliche Anpassungen vor (Pressemeldung des BMJV)

Das Anwaltsnotariat soll für Bewerberinnen und Bewerber attraktiver werden. Der Zugang zum Anwaltsnotariat soll dazu vereinfacht und familienfreundlicher gestaltet werden. Zudem soll es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, das Amt auch über die bisherige Altersgrenze von 70 Jahren hinaus auszuüben. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Mit dem Gesetzentwurf soll die flächendeckende notarielle Versorgung angesichts sinkender Bewerberzahlen gesichert werden. Der Gesetzentwurf dient dabei auch der Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherigen Regelungen zur Altersgrenze bei Anwaltsnotarinnen und -notaren bemängelt hatte.

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