Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen durch Erdrosselung der Ehefrau begangenen Mordes rechtskräftig (Pressemeldung des BGH)

Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen durch Erdrosselung der Ehefrau begangenen Mordes rechtskräftig

Ausgabejahr2026
Erscheinungsdatum13.02.2026

Nr. 033/2026

Beschluss vom 3. Februar 2026 – 6 StR 526/25

Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 3. Juli 2025 verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts erdrosselte der Angeklagte seine Ehefrau, die sich Wochen zuvor von ihm getrennt und ihn des Hauses verwiesen hatte, in deren Schlafzimmer mit einem Nachthemd. Den Leichnam vergrub er in einem Waldstück. Das Landgericht hat das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen, weil der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit seiner erst kurz vor dem Angriff durch sein Erscheinen erwachten Ehefrau für deren Tötung ausgenutzt hat.

Die umfassende Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Sachrüge hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Nürnberg-Fürth – Urteil vom 3. Juli 2025 – 5 Ks 111 Js 2068/24

Die maßgebliche Vorschrift lautet:

§ 211 StGB Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

… heimtückisch … einen Menschen tötet.

Karlsruhe, den 13. Februar 2026

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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