Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen rechtskräftig (Pressemeldung des BGH)

Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen rechtskräftig

Ausgabejahr2026
Erscheinungsdatum12.02.2026

Nr. 032/2026

Beschluss vom 3. Februar 2026 – 6 StR 531/25

Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts stach der Angeklagte auf einem Spielplatz vor zahlreichen Kindern und Jugendlichen mit einem Messer auf seine Ehefrau ein und verletzte sie mit mehr als 20 Stichen lebensgefährlich. Er hatte sich ihr von hinten mit verborgenem Messer genähert, als sie mit ihren Kindern und Freundinnen an einem Tisch saß. Der Angeklagte wollte sie dafür bestrafen, dass sie sich von ihm getrennt hatte. Als seine Tochter versuchte, ihre Mutter zu schützen, fügte er auch ihr lebensbedrohliche Messerstiche zu. Zudem verletzte er mit dem Messer eine weitere Frau, die der Angegriffenen zur Hilfe kam. In der Annahme, er habe seine Frau tödlich verletzt, ergriff er schließlich die Flucht. Sie konnte aber, ebenso wie die Tochter, durch sofortige Hilfsmaßnahmen von Spielplatzbesuchern und des Rettungsdienstes gerettet werden. Das Landgericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe angenommen. Von der Möglichkeit, die vom Gesetz vorgesehene lebenslange Freiheitsstrafe zu mildern, weil der Mord nur versucht war, hat das Landgericht keinen Gebrauch gemacht. Hierbei hat es insbesondere berücksichtigt, dass seine Ehefrau ohne sofortiges Eingreifen Dritter binnen kurzer Zeit verstorben wäre und dass er auch seine Tochter schwer verletzte.

Die umfassende Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Rügen hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Nürnberg-Fürth – Urteil vom 26. Mai 2025 – 5 Ks 111 Js 1501/24

§ 212 StGB Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln

oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

§ 23 Strafbarkeit des Versuchs

(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).

§ 224 Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs

… oder …

5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht,

wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Karlsruhe, den 12. Februar 2026

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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