Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jurgeleit verstorben (Pressemeldung des BGH)

Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jurgeleit verstorben

Ausgabejahr2026
Erscheinungsdatum03.02.2026

Nr. 026/2026

Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Andreas Jurgeleit ist am 29. Januar 2026 im Alter von 65 Jahren verstorben.

Herr Prof. Dr. Jurgeleit, der in Bochum geboren wurde, trat nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer knapp einjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt im Februar 1990 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Dort war er zunächst bei dem Landgericht Essen, dem Amtsgericht Gelsenkirchen, dem Amtsgericht Essen-Steele und erneut bei dem Landgericht Essen tätig, wo er im November 1992 zum Richter am Landgericht ernannt wurde. In den Jahren 1992 bis 1994 war er für fast zwei Jahre als Lehrbeauftragter an die Fachhochschule für Rechtspflege nach Bad Münstereifel abgeordnet. Nach einer weiteren viereinhalbjährigen Tätigkeit bei dem Landgericht Essen war Herr Prof. Dr. Jurgeleit von Juli 1999 bis März 2000 an das Oberlandesgericht Düsseldorf abgeordnet und von Oktober 2000 bis Dezember 2003 wiederum im Wege der Abordnung als Referatsleiter im Justizministerium Nordrhein-Westfalen tätig. Im Laufe dieser letzten Abordnung wurde er im Februar 2001 bei dem Oberlandesgericht Hamm zum Richter am Oberlandesgericht befördert. Seit Anfang 2004 gehörte er – unterbrochen von einer weiteren Abordnung an die Verwaltung des Landtags in Nordrhein-Westfalen und Sonderurlaub zur Ausübung der Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer Landtagsfraktion – als Beisitzer verschiedenen Zivilsenaten des Oberlandesgerichts Hamm an. Im April 2009 verlieh ihm die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum die Honorarprofessur.

Am 8. Januar 2013 wurde Herr Prof. Dr. Jurgeleit zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er gehörte seither dem VII. Zivilsenat an, der im Wesentlichen zuständig ist für Rechtsstreitigkeiten aus dem Werkvertragsrecht, über die Vertragsverhältnisse der Handelsvertreter und über Franchiseverträge sowie für Teile des Zwangsvollstreckungsrechts. Für diesen Senat war er als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

Herr Prof. Dr. Jurgeleit hat während seiner über dreizehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof die Rechtsprechung des VII. Zivilsenats maßgeblich mitgeprägt. Der Bundesgerichtshof verliert mit ihm einen verdienstvollen Richter und einen liebenswürdigen Kollegen.

Karlsruhe, den 3. Februar 2026

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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