BAG 10. Senat, Anerkenntnisurteil vom 28.01.2026, AZ 10 AZR 14/25, ECLI:DE:BAG:2026:280126.U.10AZR14.25.0
Verfahrensgang
vorgehend ArbG Hamburg, 30. Januar 2024, Az: 14 Ca 85/23, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Hamburg, 24. Juli 2024, Az: 5 SLa 15/24, Urteil
Tenor
1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. Juli 2024 – 5 SLa 15/24 – aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 30. Januar 2024 – 14 Ca 85/23 – abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21. März 2023 zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstiger Langtext
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Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen
(§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.
- Günther-Gräff
- Nowak
- Weber
- Uhamou
- Beitz
