Verurteilung zweier ehemaliger Soldaten wegen Vergewaltigung in einer Kölner Kaserne rechtskräftig
Ausgabejahr2025
Erscheinungsdatum17.11.2025
Nr. 219/2025
Beschluss vom 5. November 2025 – 2 StR 259/25
Das Landgericht Köln hat die beiden Angeklagten der Vergewaltigung in Tateinheit mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig befunden. Den zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten hat es zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten und seinen erwachsenen Mittäter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Weiter hat es eine Einziehungsentscheidung getroffen.
Nach den Urteilsfeststellungen nahmen die Angeklagten in einer Nacht im Oktober 2021 die erheblich in ihrer Willensbildung und -äußerung eingeschränkte 18-jährige Geschädigte, die sie zuvor in einer Kölner Diskothek kennengelernt hatten, mit in ihre Kaserne. Dort vergewaltigten sie die Geschädigte mehrfach auf ihrer Stube. Einen Teil ihrer Handlungen zeichneten die Angeklagten mit ihren Mobiltelefonen auf.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen das Urteil gerichteten Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
LG Köln – Urteil vom 19. Dezember 2024 – 117 KLs 29/23 (253 Js 172/21 – StA Köln)
Karlsruhe, den 17. November 2025
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