Verhandlungstermin am 2. März 2026 um 11.00 Uhr in Sachen VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23 (sog. „Klimaklagen“ gegen das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotoren) (Pressemeldung des BGH)

Der u.a. für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat verhandelt am 2. März 2026 über zwei Revisionen, in denen sich die Frage stellt, ob Privatpersonen wegen einer drohenden Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Kraftfahrzeugherstellern verlangen können, das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotoren zu unterlassen, durch die es zu einem Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre kommt.