Urteil des Landgerichts Potsdam wegen mehrfachem schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig
Ausgabejahr2025
Erscheinungsdatum03.04.2025
Nr. 065/2025
Beschluss vom 20. März 2025 – 6 StR 609/24
Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 11. Juni 2024 verworfen, mit dem er unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwölf Fällen sowie in einem weiteren Fall unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden ist.
Nach den Feststellungen des Landgerichts missbrauchte der Angeklagte seine im Jahre 2010 geborene leibliche Tochter ab dem Jahr 2018 bis zur Aufdeckung der Taten im Jahre 2023 regelmäßig. Die vom Landgericht abgeurteilten Taten aus den Jahren 2022 und 2023 filmte er jeweils unter Einsatz seines Mobiltelefons.
Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung des Urteils durch den Senat hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Potsdam – Urteil vom 11. Juni 2024 – 22 Ks 24/23
Vorschriften aus dem StGB:
§ 176c Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Absatz 1 Nummer 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn
….
2. der Täter mindestens achtzehn Jahre alt ist und
a) mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, oder
…
Karlsruhe, den 3. April 2025
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501