
Beschluss des BVerwG 2. Senat vom 08.01.2025, AZ 2 B 32/24
Beschluss vom 08.01.2025, AZ 2 B 32/24, ECLI:DE:BVerwG:2025:080125B2B32.24.0
Beschluss vom 08.01.2025, AZ 2 B 32/24, ECLI:DE:BVerwG:2025:080125B2B32.24.0
Beschluss vom 08.01.2025, AZ 3 B 2/24, ECLI:DE:BVerwG:2025:080125B3B2.24.0§ 13 Abs 1 S 1 BtMG, § 13 Abs 1 S 2 BtMG, Anl I BtMG, Anl II BtMG, Anl III BtMG
Die Bundesregierung hat heute eine Formulierungshilfe zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Mit dem vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf sollen Betroffene besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Erstens sollen Familiengerichte in Hochrisikofällen künftig eine elektronische Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) anordnen können, damit Gewaltschutzanordnungen besser überwacht werden können. Als zweites neues Instrument soll die Verpflichtung zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen – die sogenannte Täterarbeit – in das Gewaltschutzgesetz aufgenommen werden.