Unschuldig in Haft, verschuldet wieder raus? (Presse­mit­tei­lungen – Rechts­politik des DAV)

Berlin (DAV). 13 Jahre lang saß Manfred Genditzki in Haft – unschuldig. Heute ist er zwar frei, doch nun fordert die General­staats­an­walt­schaft München eine sechsstellige Summe von ihm. Nicht nur für Verpflegung und Unterkunft während der Haftzeit soll er aufkommen, auch die Rückzahlung des Lohns für seine Arbeit im Gefängnis wird verlangt. Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) kritisiert die unwürdige Rechtslage.  |  | „Es klingt wie ein Schild­bür­ger­streich: Ein Mann wird zu Unrecht eingesperrt und soll danach auch noch selbst dafür zahlen“, meint Rechts­anwalt Swen Walentowski, Leiter Politische Kommuni­kation beim Deutschen Anwalt­verein (DAV). Der DAV hatte die Verrechnung von Unterkunft und Verpflegung schon seit Langem kritisiert. „Der Fall Genditzki zeigt, warum die aktuelle Rechtslage dringend geändert werden muss“, so der Anwalt.  |  | Die Erstattung von Unterbringungs- und Verpfle­gungs­kosten ist schon schwer zu vermitteln. Darüber hinaus soll er auch das für die Arbeit im Gefängnis gezahlte Gehalt zurück­zahlen. „Ein Mensch, der niemals hätte in Haft sitzen dürfen, ist dort einer Arbeit nachge­gangen. Die Anrechnung des Lohnes für diese Arbeit – übrigens grandiose 2 Euro die Stunde – muss ebenfalls dringend reformiert werden“, sagt Rechts­anwalt Walentowski.  |  | Die derzeitige Rechtslage sei untragbar. Ein Gesetzes­vorhaben der Ampelre­gierung, das für Verbes­serung sorgen sollte, droht durch den Koaliti­onsbruch nun zu scheitern. Durch den Fall Genditzki wird laut Swen Walentowski jedoch erneut deutlich: „Die Art und Weise, wie wir mit den Opfern von Justiz­irr­tümern umgehen, ist respektlos. Hier muss der Gesetzgeber tätig werden.“