BGH 5. Strafsenat, Beschluss vom 03.12.2024, AZ 5 StR 302/24, ECLI:DE:BGH:2024:031224B5STR302.24.0
Verfahrensgang
vorgehend BGH, 24. September 2024, Az: 5 StR 302/24, Beschluss
vorgehend LG Hamburg, 4. Dezember 2023, Az: 612 KLs 5/23
Tenor
Der Beschluss des Senats vom 24. September 2024 wird aufgehoben und das Verfahren in die Lage zurückversetzt, die vor dem Erlass dieses Beschlusses bestand.
Dem Angeklagten wird ergänzendes rechtliches Gehör gewährt. Er erhält Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 16. Dezember 2024.
Nach Ablauf der Stellungnahmefrist wird in der Sache erneut entschieden werden.
Cirener Gericke Köhler
Resch von Häfen