Pressemitteilung Nr. 82/2024 vom 27. September 2024
Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. em. Dr. Lerke Osterloh begeht am 29. September 2024 ihren 80. Geburtstag
Prof. em. Dr. Lerke Osterloh studierte Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Universität Hamburg. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 1969 war sie von 1972 bis 1978 Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Assistentin am Seminar für Finanz- und Steuerrecht der Universität Hamburg. In dieser Zeit legte sie im Jahr 1975 das Zweite juristische Staatsexamen ab. Mit der Arbeit „Das Prinzip der Eigentumsopferentschädigung im Zivilrecht und im öffentlichen Recht“ wurde sie 1978 promoviert. Von 1979 bis 1989 war Prof. em. Dr. Lerke Osterloh als Assistenzprofessorin an der Freien Universität Berlin tätig, wo sie im Jahr 1989 mit der Arbeit „Gesetzesbindung und Typisierungsspielräume bei der Anwendung der Steuergesetze“ habilitiert wurde. Im gleichen Jahr hatte sie einen Lehrauftrag an der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg inne. Im Jahr 1990 wurde Prof. em. Dr. Lerke Osterloh zur Universitätsprofessorin am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier ernannt und hatte eine Professur für Öffentliches Recht und Steuerrecht inne. Ab 1993 war sie Inhaberin einer Professur für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Prof. em. Dr. Lerke Osterloh gehörte dem Bundesverfassungsgericht von Oktober 1998 bis November 2010 als Mitglied des Zweiten Senats an. Ihr Dezernat umfasste seit dem Jahr 2000 insbesondere das Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht sowie das Abgaben- und Steuerrecht, seit 2009 auch das Zwangsvollstreckungsrecht. In den Jahren zuvor war sie unter anderem mit Verfahren aus den Bereichen des Asylrechts, der Freiwilligen und der Streitigen Gerichtsbarkeit, der Zentralregistersachen und des Auslieferungsrechts befasst. Während ihrer gesamten Amtszeit umfasste das Dezernat von Prof. em. Dr. Lerke Osterloh auch die Zuständigkeit für Verfahren der Verwirkung von Grundrechten. Als Berichterstatterin hat sie zahlreiche bedeutsame Senatsverfahren vorbereitet. Hierzu gehören etwa die Entscheidungen „Pensionsbesteuerung“ (BVerfGE 105, 73), „Doppelte Haushaltsführung“ (BVerfGE 107, 27), „Spekulationssteuer“ (BVerfGE 110, 94), „Risikostrukturausgleich“ (BVerfGE 113, 167), „Halbteilungsgrundsatz“ (BVerfGE 115, 97), „Berliner Haushalt“ (BVerfGE 116, 327), „Bundeshaushalt 2004“ (BVerfGE 119, 96), ebenso die Entscheidungen „Steuerfreies Existenzminimum I“ (BVerfGE 120, 125), „Pendlerpauschale“ (BVerfGE 122, 210), „Sonderabgabe Absatzfonds“ (BVerfGE 122, 316), „Rückwirkung im Steuerrecht I bis III“ (BVerfGE 127, 1; 127, 31; 127, 61).
Zum Ende ihrer Amtszeit wurde Prof. em. Dr. Lerke Osterloh vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.