Mitteilung zum Verfahren – 7 ABR 23/23 – (Wirksamkeit einer Betriebsratswahl) (Pressemeldung des BAG)

Der Termin zur mündlichen Anhörung am 25. September 2024, 11:00 Uhr wurde aus dienstlichen Gründen aufgehoben. Ein neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt.

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 9. Mai 2023 – 7 TaBV 11/23 –

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