Mitteilung zum Verfahren – 1 ABR 28/23 – (Zustimmungsbedürftigkeit einer Einstellung bei vorübergehend betriebsratslosem Betrieb) (Pressemeldung des BAG)

Der Termin zur mündlichen Anhörung am 24. September 2024, 10:00 Uhr, wurde aufgehoben. Die Beteiligten haben einen Vergleich geschlossen.

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30. Mai 2023- 14 TaBV 1/23 –

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