85. Geburtstag des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. em. Dr. Udo Steiner (Pressemeldung des BVerfG)

Pressemitteilung Nr. 76/2024 vom 13. September 2024

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. em. Dr. Udo Steiner begeht am 16. September 2024 seinen 85. Geburtstag.

Prof. em. Dr. Udo Steiner studierte von 1958 bis 1962 Rechtswissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, der Universität des Saarlandes und der Universität zu Köln und legte 1962 das Erste juristische Staatsexamen ab. Nach der Promotion im Jahr 1965 war Prof. em. Dr. Udo Steiner als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Kirchenrecht und Öffentliches Recht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig. Im Jahr 1967 legte er das Zweite juristische Staatsexamen ab. Mit einer Arbeit zum Thema „Öffentliche Verwaltung durch Private“ wurde er im Jahr 1972 habilitiert und erhielt die Lehrbefugnis für Öffentliches Recht und Kirchenrecht. Anschließend übernahm er eine Lehrstuhlvertretung an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen. 1973 wurde Prof. em. Dr. Udo Steiner zum ordentlichen Professor an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld ernannt und war Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht mit Nebengebieten, insbesondere Verwaltungswissenschaften. Dort war er zwischen 1976 und 1978 Dekan und Prodekan der Fakultät für Rechtswissenschaft. Außerdem war er zwischen 1976 und 1979 im Nebenamt Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. 1979 folgte Prof. em. Dr. Udo Steiner einem Ruf an die Universität Regensburg, wo er den Lehrstuhl für Deutsches und Bayerisches Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungslehre innehatte. Von 1988 bis 1990 war er Dekan der Juristischen Fakultät, von 1992 bis 1994 Mitglied des Senats der Universität Regensburg.

Prof. em. Dr. Udo Steiner gehörte dem Bundesverfassungsgericht von Oktober 1995 bis Oktober 2007 als Mitglied des Ersten Senats an. Sein Dezernat umfasste das Sozialrecht. Als Berichterstatter hat Prof. em. Dr. Udo Steiner zahlreiche bedeutsame Senatsverfahren vorbereitet. Hierzu gehören die Entscheidungen „Kindererziehungszeiten“ (BVerfGE 94, 241), „BAföG-Volldarlehen“ (BVerfGE 96, 330), „Rentenüberleitung I bis VI“ (BVerfGE 100, 1; 100, 59; 100, 104; 100, 138; 111, 115; 112, 368), „Pflegeversicherung I bis IV“ (BVerfGE 103, 197; 103, 225; 103, 242; 103, 271), „Freizügigkeit von Spätaussiedlern“ (BVerfGE 110, 177), „Erziehungsgeld an Ausländer“ (BVerfGE 111, 176), und der „Nikolausbeschluss“ (BVerfGE 115, 25).

Prof. em. Dr. Udo Steiner war Mitglied des Fachbeirats am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München. Im Jahr 2008 übernahm er die Funktion eines Ombudsmanns bei der Deutschen Bahn AG. Zudem engagierte er sich als Vorsitzender der Anti-Dopingkommission des Deutschen Olympischen Sportbundes und als Mitglied des Deutschen Sportschiedsgerichts. Er ist Vorsitzender des Ständigen Schiedsgerichts für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen.

Zum Ende seiner Amtszeit wurde Prof. em. Dr. Udo Steiner vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.

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