Verhandlungstermin am 7. November 2024 um 11:00 Uhr in Sachen I ZR 38/24 (Sonntagsverkauf im Gartenmarkt) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob der sonntägliche Verkauf von Christbaumschmuck in einem Gartenmarkt wegen Verstoßes gegen das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen unlauter ist.