Pressemitteilung Nr. 71/2024 vom 2. September 2024
Am 2. September 2024 wäre der am 31. Dezember 1987 verstorbene ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Wolfgang Zeidler 100 Jahre alt geworden.
Prof. Dr. Zeidler studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg. Nach den juristischen Staatsprüfungen und der Promotion zum Doktor der Rechte war er von 1953 bis 1955 Assessor und Gerichtsassessor beim Landgericht Hamburg. Von 1955 bis 1958 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht und wurde währenddessen zum Amtsgerichtsrat ernannt. Daran schloss sich von 1959 bis 1960 ein Forschungsaufenthalt an der Harvard Law School, Cambridge, Massachusetts/USA an. 1960 wurde Prof. Dr. Zeidler zum Landgerichtsrat am Landgericht Hamburg, ein Jahr später zum Verwaltungsgerichtsrat beim Verwaltungsgericht Hamburg ernannt. 1965 wechselte er in die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg, in der er zuletzt den Planungsstab der Senatskanzlei leitete. 1966 erfolgte die Ernennung zum Regierungsdirektor und im Jahr danach zum Leitenden Regierungsdirektor.
1967 wurde Prof. Dr. Zeidler zum Richter des Bundesverfassungsgerichts und Mitglied des Ersten Senats gewählt. 1970 übernahm er das Amt des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts. Nach seiner Wiederwahl an das Bundesverfassungsgericht war er ab November 1975 zunächst als Vizepräsident und Vorsitzender des Zweiten Senats tätig. Am 20. Dezember 1983 wurde Prof. Dr. Zeidler zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Mit Ablauf des 16. November 1987 trat er in den Ruhestand ein.
Unter seinem Vorsitz traf der Zweite Senat zahlreiche bedeutsame Entscheidungen. Dazu gehören die Entscheidungen „Haushaltsüberschreitung“ (BVerfGE 45, 1), „Wehrpflichtnovelle“ (BVerfGE 48, 127), „Kontaktsperregesetz“ (BVerfGE 49, 24), „Flick-Untersuchungsausschuss“ (BVerfGE 67, 100), „Atomwaffenstationierung“ (BVerfGE 68, 1), „Kriegsdienstverweigerung II“ (BVerfGE 69, 1), „Parteienfinanzierung IV und V“ (BVerfGE 69, 92 und BVerfGE 73, 40), „Haushaltskontrolle der Geheimdienste“ (BVerfGE 70, 324), „Länderfinanzausgleich I“ (BVerfGE 72, 330), „parteinahe Stiftungen“ (BVerfGE 73, 1), „Solange II“ (BVerfGE 73, 339), „Beamtenversorgung II“ (BVerfGE 76, 256), „Untersuchungsausschuss ‚Neue Heimat‘“ (BVerfGE 77, 1) und „Lagerung chemischer Waffen“ (BVerfGE 77, 170).
Prof. Dr. Zeidler wurden das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland und das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich verliehen. Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz ernannte ihn 1978 zum Honorarprofessor im Fach Rechtswissenschaft. Prof. Dr. Zeidler war Vorsitzender des Kuratoriums des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg und engagierte sich als Präsident mehrerer länderübergreifender Juristenvereinigungen.