Verhandlungstermin am 20. September 2024 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 243/23 (Pflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Errichtung der Anlage nach Insolvenz des Bauträgers?) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die (erstmalige) Errichtung der Wohnungseigentumsanlage verlangt.