Erfolgloser Eilantrag der MLPD gegen die Nichtzulassung eines Wahlwerbespots (Pressemeldung des BVerfG)

Mit Beschluss vom heutigen Tag hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen Eilantrag der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) abgelehnt. Dieser war darauf gerichtet, den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, einen Wahlwerbespot der Antragstellerin zur Europawahl 2024 im Rahmen der Wahlsendezeiten der ARD-Rundfunkanstalten in der von ihr eingereichten Form – einschließlich der Einblendung eines Buches – auszustrahlen.