Richtigstellung zu Berichterstattung in der B.Z. (Pressemeldung des BGH)

Richtigstellung zu Berichterstattung in der B.Z.

Ausgabejahr2023
Erscheinungsdatum24.01.2023

Nr. 015/2023

In der berliner B.Z. vom 23. Januar 2023 (online um 7:51 Uhr) wird unter der Überschrift „Der Bundesgerichtshof kehrt zurück an die Spree“ darüber berichtet, dass der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nach Berlin verlegt und in die Räumlichkeiten in der Rauchstraße 17 in Berlin-Tiergarten umziehen werde.

Diese Information ist unzutreffend. Es gibt keinerlei Umzugspläne für den 6. Strafsenat oder einen anderen Senat des Bundesgerichtshofs nach Berlin.

Die B.Z. wurde gestern darauf hingewiesen. Der Bundesgerichtshof sieht sich im Hinblick auf Presseanfragen zu der Berichterstattung zu dieser Presseerklärung veranlasst.

Karlsruhe, den 24. Januar 2023

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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