Ressortübergreifende Empfehlungen zur Prüfung von Nachhaltigkeitszielen bei der Gesetzgebung (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundesministerium der Justiz hat gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt Empfehlungen vorgelegt, mit denen die Verbindlichkeit von Nachhaltigkeitszielen bei der Gesetzgebung gestärkt werden soll. Damit setzt die Bundesregierung die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, die Verbindlichkeit von Nachhaltigkeitszielen im konkreten Regierungshandeln und insbesondere bei der Ausarbeitung von Gesetzen zu stärken. Staatssekretärin Dr. Angelika Schlunck erklärt dazu: Ressortübergreifende Empfehlungen zur Prüfung von Nachhaltigkeitszielen bei der Gesetzgebung (Pressemeldung des BMJV)