Termin zur Verkündung eines Urteils in Sachen 2 StR 142/21 am 23. November 2022, 14.00 Uhr (Fall eines Anschlags auf einen Rechtsanwalt)
Ausgabejahr2022
Erscheinungsdatum14.11.2022
Nr. 163/2022
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach den Urteilsfeststellungen sah sich der Angeklagte, der im Zusammenhang mit dem Verkauf von Geschäftsanteilen wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden war, erheblichen zivilrechtlichen Forderungen ausgesetzt, wobei aus seiner Sicht Rechtsanwalt Dr. J. auf Seiten der Anspruchsteller die treibende Kraft war. Um sich an Dr. J. zu rächen, beauftragte der Angeklagte zwei Personen damit, einen Anschlag mit einer Schusswaffe zu organisieren, bei dem dieser so schwer verletzt werden sollte, dass er einen Krankenhausaufenthalt benötigen würde. Der Anschlag wurde wie vereinbart ausgeführt und Rechtsanwalt Dr. J. am 8. Februar 2010 beim Einsteigen in sein Auto von einem unbekannten Täter unvermittelt aus ca. 10 cm Entfernung kontrolliert in das linke Bein geschossen, um diesen zu verletzen. Der Geschädigte erlitt eine potentiell lebensgefährliche Durchschussverletzung, die operativ behandelt werden musste.
Gegen dieses Urteil richtet sich die mit der Sachrüge und Verfahrensbeanstandungen begründete Revision des Angeklagten, über die der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 6. Juli 2022 verhandelt hat (siehe
Pressemitteilung 87/2022).
Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist nunmehr auf den 23. November 2022, 14.00 Uhr, bestimmt worden.
Vorinstanz:
Landgericht Frankfurt am Main – Urteil vom 9. Juli 2020 – 5/22 Ks 3390 Js 203753/19
Karlsruhe, den 14. November 2022
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