Einstweilige Anordnung, mit der Vollstreckung einer fachgerichtlichen Entscheidung zur Rückführung eines Kindes zu seinem in Spanien lebenden Vater vorläufig ausgesetzt wird (Pressemeldung des BVerfG)

Mit am heutigen Tag veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der die Vollstreckung eines familiengerichtlichen Beschlusses, in dem festgestellt wird, dass die antragstellende Mutter verpflichtet ist, ihren im August 2013 geborenen Sohn an dessen in Spanien lebenden Vater herauszugeben, vorläufig ausgesetzt wird.