Gesetz zur Verstetigung der Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung tritt in Kraft (Pressemeldung des BMJV)

Aktionärsrechte sind Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes Die wesentlichen Vorschriften des vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten und Anfang Juli 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften treten morgen, am 27. Juli 2022, in Kraft. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:„Heute wird unser Gesetz zur Verstetigung der Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung tritt in Kraft (Pressemeldung des BMJV)