Stattgebender Kammerbeschluss: Zweifel an der Zulässigkeit verdachtsunabhängiger Urinkontrollen im Strafvollzug – Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch beaufsichtigte Urinkontrolle ohne Prüfung milderer Mittel (Blutentnahme an Fingerkuppe) – zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unbegründete Abweichung des Rechtsmittelgerichts von verfassungsgerichtlicher Rspr (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 22.07.2022, AZ 2 BvR 1630/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220722.2bvr163021Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 65 Abs 1 StVollzG NW

Beantragung von Entschädigungszahlungen weiterhin möglich (Pressemeldung des BMJV)

Verlängerung der Antragsfrist im Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen Die Frist für die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs nach dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) wurde bis zum 21. Juli 2027 verlängert. Bundesjustizminister Dr. Beantragung von Entschädigungszahlungen weiterhin möglich (Pressemeldung des BMJV)