
Eilantrag wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens teilweise erfolgreich – Haftbefehl unter Bedingungen außer Vollzug gesetzt (Pressemeldung des BVerfG)
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts dem Eilantrag des Beschwerdeführers teilweise stattgegeben und den gegen diesen erlassenen Haftbefehl unter der Anordnung mehrerer Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens außer Vollzug gesetzt.